Bezirkliche Anordnungen – Öffentliche Veranstaltungen
- Veranstaltungen, die dem Kultur-, Unterhaltungs- oder Freizeitbereich zuzuordnen sind – etwa Konzerte, Opern, Theatervorführungen und Tanzveranstaltungen – sind grundsätzlich nicht zulässig.
- Museen, Kinos, Theater, Konzerthäuser und ähnliche öffentliche Einrichtungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr öffnen.
- Aus diesen Gründen bleibt der Kiezladen leider bis auf weiteres geschlossen.
Die Beratungen finden statt. – siehe Kalender
Das Lastenrad kann ausgeliehen werden.